Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Rohrfuchs GmbH
für Rohr- und Kanalreinigungsarbeiten, Kanal-TV-Untersuchungen, Rohr- und Kanalsanierungen sowie 24-Stunden-Notdiensteinsätze
Rohrfuchs GmbHCarl-Maria-Splett-Straße 3
40595 Düsseldorf
Stand: August 2026
Präambel
Die Rohrfuchs GmbH ist ein Fachunternehmen für Rohr- und Kanalreinigungsarbeiten, Kanal-TV-Untersuchungen, Kanal-TV-Dokumentationen sowie Rohr- und Kanalsanierungen, insbesondere im Kurzliner- und Langliner-Verfahren.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Zusammenarbeit zwischen der Rohrfuchs GmbH und ihren Auftraggebern. Sie dienen dazu, Auftragserteilung, Leistungsumfang, Mitwirkungspflichten, Vergütung, Dokumentation, Haftung, Gewährleistung und Abnahme klar und nachvollziehbar festzulegen.
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Verträge, Aufträge und Leistungen der Rohrfuchs GmbH.
1.2 Sie gelten insbesondere für Rohrreinigungen, Kanalreinigungen, Hochdruckspülarbeiten, Kanal-TV-Untersuchungen, Kanal-TV-Dokumentationen, Fräsarbeiten, Beseitigung von Wurzeleinwuchs, Rohr- und Kanalsanierungen sowie Tages-, Sofort- und 24-Stunden-Notdiensteinsätze.
1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB sowie gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
1.4 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Rohrfuchs GmbH ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
1.5 Individuelle Vereinbarungen zwischen der Rohrfuchs GmbH und dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 2 Auftraggeber, Vertretung und Zahlungspflicht
2.1 Auftraggeber ist diejenige natürliche oder juristische Person, die die Rohrfuchs GmbH beauftragt oder in deren Namen die Beauftragung erfolgt.
2.2 Wer einen Auftrag im eigenen Namen erteilt, ist zur Zahlung der vereinbarten oder geschuldeten Vergütung verpflichtet. Dies gilt auch dann, wenn die Arbeiten an einem Mietobjekt, einer Wohnungseigentumsanlage, einem fremden Grundstück oder für Rechnung eines Dritten erfolgen sollen.
2.3 Erteilt eine Person den Auftrag im Namen eines Dritten, zum Beispiel als Mieter, Verwalter, Hausmeister, Angehöriger, Mitarbeiter oder sonstiger Vertreter, hat sie vor Auftragserteilung ausdrücklich auf das Vertretungsverhältnis hinzuweisen.
2.4 Die Rohrfuchs GmbH ist berechtigt, einen Nachweis der Vertretungsberechtigung zu verlangen.
2.5 Wird ein Auftrag ohne ausreichende Vertretungsberechtigung erteilt, haftet die handelnde Person nach den gesetzlichen Vorschriften.
2.6 Eine Kostenübernahme durch einen Vermieter, Eigentümer, Verwalter, Versicherer, Schadenregulierer oder sonstigen Dritten berührt die Zahlungspflicht des Auftraggebers nicht, sofern nicht ausdrücklich eine abweichende Vereinbarung mit der Rohrfuchs GmbH getroffen wurde.
§ 3 Vertragsschluss und Einbeziehung der AGB
3.1 Angebote der Rohrfuchs GmbH erfolgen auf Grundlage der vom Auftraggeber mitgeteilten Informationen sowie der vor Ort festgestellten Gegebenheiten, soweit eine Besichtigung durchgeführt wurde.
3.2 Ein Vertrag kommt zustande durch Annahme eines Angebots, Auftragserteilung, Unterzeichnung eines Auftragsscheins oder Arbeitsscheins, telefonische, elektronische, schriftliche oder mündliche Beauftragung oder durch die tatsächliche Aufnahme der Arbeiten auf Wunsch des Auftraggebers.
3.3 Bei Tages-, Sofort- und Notdiensteinsätzen kann der Vertrag auch telefonisch oder elektronisch zustande kommen.
3.4 Die AGB werden in den Vertrag einbezogen, wenn der Auftraggeber bei Vertragsschluss auf sie hingewiesen wurde, ihm eine zumutbare Möglichkeit zur Kenntnisnahme verschafft wurde und er mit ihrer Geltung einverstanden ist.
3.5 Die Kenntnisnahme kann insbesondere durch Übergabe, Aushang, Abdruck, QR-Code, Verweis auf die Internetseite der Rohrfuchs GmbH oder sonstige zumutbare Bereitstellung erfolgen.
3.6 Bei telefonischer oder elektronischer Beauftragung gelten die vor Auftragserteilung mitgeteilten Preisbestandteile, insbesondere Stundensätze, Fahrtkosten, Fahrtzeiten, Mindestberechnung, Abrechnungstakt, Materialkosten, Gerätekosten und Zuschläge, als Vertragsgrundlage.
3.7 Kostenschätzungen, erste Einschätzungen oder mündliche Preisangaben sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlicher Festpreis bestätigt wurden.
3.8 Ein Festpreis gilt nur, wenn er ausdrücklich als solcher vereinbart wurde. Er umfasst ausschließlich die ausdrücklich beschriebenen Leistungen.
3.9 Nicht erkennbare Erschwernisse, zusätzliche Arbeiten, Materialmehrbedarf, Geräteeinsatz, weitere Anfahrten oder Leistungen, die aufgrund der tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort erforderlich werden, sind nur dann vom Festpreis umfasst, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 4 Leistungsumfang
4.1 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Auftrag, Angebot, Auftragsschein, Arbeitsschein oder der sonstigen Beauftragung des Auftraggebers.
4.2 Die Rohrfuchs GmbH erbringt insbesondere folgende Leistungen:
- Rohrreinigung
- Kanalreinigung
- Hochdruckspülarbeiten
- Kanal-TV-Untersuchungen
- Kanal-TV-Dokumentationen
- Fräsarbeiten
- Beseitigung von Wurzeleinwuchs
- Rohr- und Kanalsanierungen im Kurzliner- und Langliner-Verfahren
- Einsatz von Saug- und Spültechnik
- Tages-, Sofort- und 24-Stunden-Notdiensteinsätze
4.3 Eine Kanal-TV-Untersuchung einschließlich Aufzeichnung, Speicherung, Auswertung oder Dokumentation ist nicht automatisch Bestandteil einer Rohr- oder Kanalreinigung. Sie erfolgt nur bei ausdrücklicher Beauftragung und gegen gesonderte Vergütung, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten ist.
4.4 Nicht Bestandteil der Leistungen der Rohrfuchs GmbH sind, sofern nicht ausdrücklich vereinbart:
- Reinigung oder Desinfektion von Räumen
- Beseitigung bereits vor Arbeitsbeginn vorhandener Fäkalien, Abwässer, Schlämme oder sonstiger Verunreinigungen
- Grundreinigung von Böden, Wänden, Möbeln, Einrichtungsgegenständen oder sonstigen Flächen
- Ausräumen, Umstellen oder Entfernen von Möbeln, Einrichtungsgegenständen oder sonstigen Hindernissen
- Maurer-, Fliesen-, Maler-, Boden-, Putz-, Elektro-, Garten-, Erd- oder Wiederherstellungsarbeiten
- Wiederherstellung von Oberflächen, Verkleidungen, Belägen oder sonstigen baulichen Zuständen
- behördliche Genehmigungen
- statische Prüfungen
- Dichtheitsnachweise
- Sanierungsplanungen
- Versicherungsabwicklung
- gutachterliche Stellungnahmen
- sonstige Sondernachweise
4.5 Die Rohrfuchs GmbH ist berechtigt, Leistungen abzulehnen, zu unterbrechen oder zu beenden, wenn eine fachgerechte, sichere oder rechtlich zulässige Durchführung nicht gewährleistet ist.
§ 5 Rohr- und Kanalreinigungsarbeiten
5.1 Die Rohrfuchs GmbH führt Rohr- und Kanalreinigungsarbeiten fachgerecht nach den anerkannten Regeln der Technik und unter Berücksichtigung der vor Ort bestehenden tatsächlichen und technischen Möglichkeiten aus.
5.2 Soweit Vertragsgegenstand die Beseitigung einer Verstopfung oder die Wiederherstellung des Abflusses ist, schuldet die Rohrfuchs GmbH die fachgerechte Durchführung der hierzu beauftragten Maßnahmen.
5.3 Eine dauerhafte Funktionsfähigkeit der Rohr- oder Kanalanlage, die vollständige Beseitigung sämtlicher Ursachen oder ein mangelfreier Gesamtzustand der Anlage werden nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
5.4 Eine Verstopfung kann unterschiedliche Ursachen haben. Eine vollständige oder dauerhafte Beseitigung kann insbesondere erschwert oder unmöglich sein bei:
- Wurzeleinwuchs
- Rohrbrüchen
- Rissen
- Rohrversätzen
- Ablagerungen
- Fremdkörpern
- baulichen Mängeln
- Materialermüdung
- Korrosion
- ungeeigneten oder beschädigten Rohrleitungen
- fehlender oder eingeschränkter Zugänglichkeit
- unbekannten Leitungsverläufen
5.5 Die Beseitigung oder zeitweise Entspannung einer Verstopfung stellt keine Bestätigung dar, dass die Rohr- oder Kanalanlage insgesamt mangelfrei, dicht, dauerhaft funktionsfähig oder frei von weiteren Schäden ist.
5.6 Werden während der Arbeiten Schäden, Vorschäden, Mängel oder Risiken an der Rohr- oder Kanalanlage festgestellt, informiert die Rohrfuchs GmbH den Auftraggeber hierüber, soweit dies im Rahmen der Arbeiten möglich und zumutbar ist.
5.7 Zeigen sich während fachgerecht ausgeführter Arbeiten vorhandene Vorschäden, Materialschwächen, Rohrbrüche, Risse, Undichtigkeiten oder sonstige Mängel, stellt dies keinen Mangel der Leistung der Rohrfuchs GmbH dar, sofern diese Umstände nicht von der Rohrfuchs GmbH schuldhaft verursacht wurden.
§ 6 Kanal-TV-Untersuchungen und Dokumentationen
6.1 Kanal-TV-Untersuchungen werden ausschließlich nach ausdrücklicher Beauftragung durchgeführt.
6.2 Eine Kanal-TV-Untersuchung einschließlich Aufzeichnung, Speicherung, Auswertung oder Dokumentation wird gesondert berechnet, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
6.3 Die Rohrfuchs GmbH schuldet die fachgerechte Durchführung der beauftragten Untersuchung im Rahmen der tatsächlichen und technischen Möglichkeiten vor Ort.
6.4 Ein bestimmter Untersuchungserfolg, insbesondere eine vollständige Befahrung der gesamten Rohr- oder Kanalanlage, wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde und technisch möglich ist.
6.5 Eine Befahrung kann insbesondere eingeschränkt oder unmöglich sein bei:
- Verstopfungen
- starken Ablagerungen
- Wurzeleinwuchs
- Rohrversätzen
- engen Bögen
- Fremdkörpern
- beschädigten oder eingestürzten Leitungen
- fehlenden oder nicht zugänglichen Kontroll- und Reinigungsöffnungen
- unbekannten Leitungsverläufen
6.6 Kann die Kamera aufgrund technischer oder baulicher Gegebenheiten nicht weitergeführt werden, stellt dies keinen Mangel der Leistung dar, sofern die Rohrfuchs GmbH die Untersuchung fachgerecht begonnen und die vorhandenen Möglichkeiten ausgeschöpft hat.
6.7 Aufnahmen, Bilder, Videos, Berichte und Dokumentationen geben ausschließlich den zum Zeitpunkt der Untersuchung feststellbaren und erfassbaren Zustand wieder.
6.8 Eine Garantie für die vollständige Erfassung sämtlicher Schäden, Mängel oder Leitungsabschnitte sowie für die zukünftige Funktionsfähigkeit der Anlage ist damit nicht verbunden.
§ 7 Rohr- und Kanalsanierungen
7.1 Rohr- und Kanalsanierungen erfolgen nach dem jeweiligen Auftrag und den technischen Möglichkeiten vor Ort, insbesondere im Kurzliner- und Langliner-Verfahren.
7.2 Grundlage der Sanierungsarbeiten sind die bei Auftragserteilung bekannten sowie während der Ausführung festgestellten technischen, baulichen und tatsächlichen Gegebenheiten.
7.3 Sollten sich während der Arbeiten bislang unbekannte Umstände ergeben, die eine Änderung, Erweiterung oder Anpassung der vorgesehenen Leistungen erforderlich machen, informiert die Rohrfuchs GmbH den Auftraggeber und stimmt das weitere Vorgehen mit ihm ab, soweit dies möglich und zumutbar ist.
7.4 Zusätzliche Arbeiten, Materialien, Geräte, Maschinen oder Leistungen, die zur fachgerechten Durchführung oder Fertigstellung erforderlich werden und nicht Bestandteil des ursprünglichen Auftrags waren, werden gesondert berechnet, wenn sie vom Auftraggeber beauftragt wurden oder aufgrund der Umstände zur Durchführung des Auftrags erforderlich sind.
7.5 Vorhandene Schäden, Materialermüdungen, Rohrversätze, Undichtigkeiten, Wurzeleinwuchs, Korrosion oder sonstige Vorschäden können dazu führen, dass eine Sanierung technisch angepasst, erweitert oder abgebrochen werden muss.
7.6 Eine erforderliche Anpassung, Erweiterung oder ein Abbruch der Sanierungsarbeiten stellt keinen Mangel der ursprünglichen Leistung dar, sofern die Ursache nicht von der Rohrfuchs GmbH schuldhaft verursacht wurde.
§ 8 24-Stunden-Notdienst, Sofort- und Eileinsätze
8.1 Die Rohrfuchs GmbH bietet einen 24-Stunden-Notdienst an.
8.2 Ein Anspruch auf Annahme eines Notdienstauftrags, auf eine bestimmte Reaktionszeit oder auf eine bestimmte Einsatzzeit besteht nur, wenn dies ausdrücklich bestätigt wurde.
8.3 Notdienst-, Sofort- und Eileinsätze sind insbesondere Einsätze außerhalb der regulären Geschäftszeiten, an Wochenenden, an Feiertagen, nachts sowie Einsätze, die aufgrund ihrer Dringlichkeit kurzfristig durchgeführt werden.
8.4 Bei Notdienst-, Sofort- und Eileinsätzen können neben der Arbeitszeit insbesondere Fahrtkosten, Fahrtzeit, Fahrzeugkosten, Notdienstzuschläge, Nachtzuschläge, Wochenendzuschläge, Feiertagszuschläge, Mindestberechnungen, Materialkosten, Gerätekosten, Maschinenkosten und sonstige erforderliche Aufwendungen berechnet werden.
8.5 Gegenüber Verbrauchern werden die wesentlichen Preisbestandteile oder die Art der Preisberechnung vor Auftragserteilung mitgeteilt, soweit dies nach den Umständen möglich und gesetzlich erforderlich ist.
8.6 Die Mitteilung kann insbesondere telefonisch, elektronisch, über eine Preisliste, auf der Internetseite, per E-Mail, SMS, Messenger oder auf dem Auftragsteil des Arbeitsscheins erfolgen.
8.7 Zu den wesentlichen Preisbestandteilen gehören insbesondere Stundensätze, Mindestberechnung, Abrechnungstakt, Fahrtkosten, Fahrtzeit, Materialkosten, Gerätekosten sowie Notdienst-, Nacht-, Wochenend- oder Feiertagszuschläge.
8.8 Beauftragt der Auftraggeber nach Mitteilung oder Zugänglichmachung der Preisbestandteile einen Notdienst-, Sofort- oder Eileinsatz, gelten diese Preisbestandteile als vereinbart.
8.9 Stellt sich vor Ort heraus, dass weitere Leistungen erforderlich oder zweckmäßig sind, werden diese mit dem Auftraggeber abgestimmt, soweit nicht Gefahr im Verzug besteht oder sofortiges Handeln zur Schadensvermeidung erforderlich ist.
8.10 Die Einordnung als Notdienst-, Sofort- oder Eileinsatz entfällt nicht dadurch, dass sich vor Ort herausstellt, dass die Ursache weniger schwerwiegend ist als zunächst angenommen.
§ 9 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
9.1 Der Auftraggeber hat der Rohrfuchs GmbH vor Beginn der Arbeiten alle ihm bekannten Informationen mitzuteilen, die für die Durchführung der Arbeiten von Bedeutung sein können.
9.2 Hierzu gehören insbesondere:
- bekannte Schäden an Rohr- und Kanalanlagen
- bereits erfolgte Reparaturen, Reinigungen oder Sanierungen
- bekannte Leitungsverläufe
- besondere bauliche Gegebenheiten
- vorhandene Reinigungs- und Kontrollöffnungen
- bekannte Versorgungsleitungen
- frühere Störungen, Rückstaus oder Überschwemmungen
- der Einsatz chemischer oder sonstiger Rohrreinigungsmittel
- bekannte Gefahren
- Zugangsbeschränkungen
- bekannte Vorschäden an sanitären Einrichtungen
- besondere hygienische Risiken
9.3 Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die erforderlichen Arbeitsbereiche frei, sicher und zugänglich sind.
9.4 Dies umfasst insbesondere:
- freie Zugänge zu Reinigungs- und Kontrollöffnungen
- ausreichenden Platz für Geräte und Fahrzeuge
- Bereitstellung notwendiger Anschlüsse wie Strom und Wasser, soweit erforderlich
- Zugang zu betroffenen Räumen, Schächten, Leitungen und Außenbereichen
- Benennung einer erreichbaren Kontaktperson
- Information betroffener Bewohner, Nutzer, Mieter oder sonstiger Dritter
9.5 Das Freiräumen, Umstellen oder Entfernen von Möbeln, Einrichtungsgegenständen oder sonstigen Hindernissen gehört nicht zum Leistungsumfang der Rohrfuchs GmbH, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
9.6 Für Schäden, Verzögerungen oder Mehraufwand, die auf fehlenden, unrichtigen oder unvollständigen Informationen des Auftraggebers beruhen und für die Rohrfuchs GmbH nicht erkennbar waren, haftet die Rohrfuchs GmbH nicht, soweit gesetzlich zulässig.
9.7 Ist der Auftraggeber oder eine benannte Kontaktperson zum vereinbarten Termin nicht erreichbar oder kann der Zugang zum Objekt nicht ermöglicht werden, ist die Rohrfuchs GmbH berechtigt, die entstandenen Kosten, Wartezeiten, Fahrtkosten und den entstandenen Zeitaufwand entsprechend der vereinbarten Vergütung oder der gültigen Preisliste zu berechnen.
§ 10 Arbeitszeit, Fahrtzeit, Wartezeit und Abrechnungstakt
10.1 Die Arbeitszeit beginnt mit der Ankunft am Einsatzort und endet nach Abschluss der beauftragten Arbeiten einschließlich notwendiger Dokumentations-, Prüf-, Reinigungs-, Aufräum-, Rüst- und Verladezeiten.
10.2 Die erste Arbeitsstunde kann unabhängig von der tatsächlichen Einsatzdauer vollständig berechnet werden, sofern dies vor Auftragserteilung vereinbart oder dem Auftraggeber mitgeteilt wurde.
10.3 Nach Ablauf der ersten Arbeitsstunde erfolgt die weitere Berechnung im 15-Minuten-Takt, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
10.4 Fahrtzeiten, Fahrtkosten, Fahrzeugkosten, Notdienstzuschläge und sonstige Zuschläge werden nach der jeweils vereinbarten Preisgrundlage berechnet.
10.5 Warte- und Stillstandszeiten, die durch Umstände aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers entstehen, werden entsprechend der vereinbarten Vergütung oder der gültigen Preisliste berechnet.
10.6 Dies gilt insbesondere bei:
- fehlendem Zugang zum Objekt
- fehlenden Schlüsseln
- nicht zugänglichen Revisionsöffnungen
- fehlender Bereitstellung von Strom oder Wasser
- nicht vorbereiteten Arbeitsbereichen
- fehlender Abstimmung mit Ansprechpartnern
- Verzögerungen durch Dritte
§ 11 Vergütung, Preisliste und Zahlungsbedingungen
11.1 Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot oder, sofern kein Festpreis vereinbart wurde, nach dem tatsächlich angefallenen Zeit-, Material-, Geräte-, Maschinen- und sonstigen Leistungsaufwand gemäß der jeweils gültigen oder vereinbarten Preisliste der Rohrfuchs GmbH.
11.2 Gegenüber Verbrauchern werden Preise einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer angegeben, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.
11.3 Ist ein Gesamtpreis aufgrund der Art des Einsatzes nicht im Voraus berechenbar, wird die Art der Preisberechnung mitgeteilt.
11.4 Die jeweils maßgebliche Preisliste oder die maßgeblichen Preisbestandteile werden dem Auftraggeber vor Auftragserteilung zugänglich gemacht oder mitgeteilt, soweit dies nach Art und Umständen der Beauftragung möglich und erforderlich ist.
11.5 Die Rohrfuchs GmbH ist berechtigt, erforderliche Zusatzleistungen, die nicht Bestandteil des ursprünglichen Auftrags waren, gesondert abzurechnen, wenn sie vom Auftraggeber beauftragt wurden oder aufgrund der tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort zur fachgerechten Durchführung erforderlich sind.
11.6 Materialien, Ersatzteile, Spezialgeräte, zusätzliche Maschinen, Entsorgungskosten sowie sonstige erforderliche Leistungen werden entsprechend dem tatsächlichen Aufwand berechnet, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
11.7 Rechnungen der Rohrfuchs GmbH sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu begleichen. Fehlt eine Zahlungsfrist, ist die Rechnung sofort nach Zugang fällig.
11.8 Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.
11.9 Eine Zahlungspflicht des Auftraggebers besteht unabhängig davon, ob eine Versicherung, ein Schadenregulierer, ein Vermieter, ein Eigentümer oder ein sonstiger Dritter die Kosten ganz oder teilweise übernimmt.
11.10 Sofern der Auftraggeber Ansprüche gegenüber einer Versicherung an die Rohrfuchs GmbH abtritt oder eine direkte Abrechnung mit einer Versicherung ermöglicht, bleibt der Auftraggeber Vertragspartner der Rohrfuchs GmbH.
11.11 Eine vollständige oder teilweise Ablehnung der Kostenübernahme durch die Versicherung entbindet den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungsverpflichtung.
§ 12 Arbeitsschein, Auftragsschein und Leistungsnachweis
12.1 Die Rohrfuchs GmbH kann die Beauftragung, Preisgrundlagen, ausgeführten Arbeiten, Arbeitszeiten, verwendeten Materialien, eingesetzten Geräte, Zuschläge, Feststellungen vor Ort und sonstigen abrechnungsrelevanten Umstände auf einem Arbeitsschein dokumentieren.
12.2 Der Arbeitsschein dient der praxistauglichen Dokumentation des konkreten Einsatzes. Er kann insbesondere Auftragsschein, Preisbestätigung, Leistungsnachweis und Abrechnungsgrundlage sein.
12.3 Der Arbeitsschein muss nicht sämtliche Vertragsbedingungen vollständig wiedergeben. Ergänzend gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern sie wirksam in den Vertrag einbezogen wurden.
12.4 Der vom Auftraggeber oder einer von ihm beauftragten Person unterzeichnete Auftragsteil des Arbeitsscheins dient als Nachweis über Auftragserteilung, Preisgrundlagen, Einbeziehung der AGB und gegebenenfalls die gewünschte sofortige Ausführung.
12.5 Der vom Auftraggeber oder einer von ihm beauftragten Person unterzeichnete Leistungsteil des Arbeitsscheins dient als Nachweis über Durchführung der Arbeiten, Leistungsumfang, Arbeitszeit, Materialeinsatz, Geräteeinsatz, Zuschläge sowie die vor Ort festgestellten Umstände.
12.6 Mit der Unterzeichnung bestätigt der Auftraggeber die Richtigkeit der auf dem Arbeitsschein dokumentierten Angaben, soweit diese für ihn überprüfbar sind.
12.7 Verweigert der Auftraggeber die Unterzeichnung des Arbeitsscheins, obwohl Leistungen erbracht wurden, bleibt die Vergütungspflicht für die tatsächlich erbrachten Leistungen unberührt. Die Rohrfuchs GmbH kann die Leistungserbringung in diesem Fall durch andere geeignete Nachweise dokumentieren.
12.8 Gesetzliche Mängelrechte und sonstige zwingende Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
§ 13 Dokumentation, Fotos, Videos und Zustandsnachweise
13.1 Die Rohrfuchs GmbH kann die ausgeführten Arbeiten durch Arbeitsberichte, Arbeitsscheine, Fotos, Videos, Messwerte, Geräteprotokolle oder sonstige geeignete Nachweise dokumentieren, soweit dies erforderlich oder zweckmäßig ist.
13.2 Fotos, Videos und sonstige Dokumentationen, insbesondere aus Kanal-TV-Untersuchungen, dienen der Dokumentation des zum Zeitpunkt der Aufnahme feststellbaren Zustands.
13.3 Sie stellen keine Garantie für die zukünftige Beschaffenheit, Dichtheit, Mangelfreiheit oder Funktionsfähigkeit der Rohr- oder Kanalanlage dar.
13.4 Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass objektbezogene Fotos und Videos zur Dokumentation der Leistung, zur Abrechnung, zur Beweissicherung und zur Bearbeitung etwaiger Ansprüche erstellt und verwendet werden, soweit dies erforderlich ist.
§ 14 Abnahme und Fertigstellung
14.1 Soweit die erbrachte Leistung werkvertraglichen Charakter hat und eine Abnahme nach Art der Leistung in Betracht kommt, erfolgt nach Fertigstellung eine Abnahme der Arbeiten.
14.2 Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, die ausgeführten Arbeiten zu prüfen und erkennbare Mängel mitzuteilen.
14.3 Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
14.4 Die Unterzeichnung des Arbeitsscheins kann je nach Art der Leistung als Abnahme oder als wesentliches Indiz für die ordnungsgemäße Leistungserbringung gelten, soweit gesetzlich zulässig.
14.5 Die Rohrfuchs GmbH ist berechtigt, Teilleistungen oder einzelne Arbeitsabschnitte zu dokumentieren und bestätigen zu lassen.
§ 15 Arbeitsbereich, Verunreinigungen und Reinigung
15.1 Die Leistungen der Rohrfuchs GmbH umfassen die fachgerechte Durchführung der beauftragten Rohr- und Kanalarbeiten.
15.2 Bereits vor Beginn der Arbeiten vorhandene Verschmutzungen, Fäkalien, Abwässer, Schlämme oder sonstige Verunreinigungen sowie eine Reinigung oder Desinfektion von Räumen, Böden, Wänden, Möbeln, Gegenständen oder sonstigen Flächen gehören nicht zum Leistungsumfang, sofern diese Leistungen nicht ausdrücklich beauftragt wurden.
15.3 Bei Rohr- und Kanalreinigungsarbeiten kann es trotz sorgfältiger und fachgerechter Arbeitsweise technisch bedingt zu Spritzwasser, austretendem Schmutzwasser, Geruchsbildung, Verschmutzungen oder sonstigen Begleiterscheinungen im unmittelbaren Arbeitsbereich kommen.
15.4 Dies stellt keinen Mangel der Leistung dar, sofern die Rohrfuchs GmbH diese Umstände nicht schuldhaft verursacht hat.
15.5 Die Rohrfuchs GmbH hinterlässt den unmittelbaren Arbeitsbereich in einem Zustand, der einer ordnungsgemäßen Durchführung der beauftragten Arbeiten entspricht.
15.6 Eine darüber hinausgehende Grundreinigung, Feinreinigung, Raumreinigung oder Desinfektion ist nicht geschuldet, sofern sie nicht ausdrücklich beauftragt wurde.
15.7 Der Auftraggeber ist verpflichtet, gefährdete Gegenstände, Möbel, Teppiche, persönliche Sachen, Wertgegenstände, elektrische Geräte und sonstige empfindliche Gegenstände vor Beginn der Arbeiten aus dem Arbeitsbereich zu entfernen oder hierauf ausdrücklich hinzuweisen.
§ 16 Mängelrechte und Gewährleistung
16.1 Die Rohrfuchs GmbH haftet für Mängel ihrer Leistungen nach den gesetzlichen Vorschriften.
16.2 Ein Mangel liegt nicht vor, wenn die Beeinträchtigung auf Umständen beruht, die nicht dem Verantwortungsbereich der Rohrfuchs GmbH zuzurechnen sind.
16.3 Dies gilt insbesondere bei Vorschäden, baulichen Mängeln, Materialermüdung, Korrosion, Rohrversätzen, Wurzeleinwuchs, Fremdkörpern, ungeeigneten Leitungen, unbekannten Leitungsverläufen, fehlender Zugänglichkeit, unzureichender Wartung oder unsachgemäßen Vorarbeiten Dritter.
16.4 Bei Arbeiten an bestehenden Rohr- und Kanalanlagen kann es trotz fachgerechter Ausführung dazu kommen, dass vorhandene Schäden sichtbar werden, sich erweitern oder erstmals erkennbar werden.
16.5 Das Offenbarwerden eines solchen Vorschadens stellt keinen Mangel der Leistung der Rohrfuchs GmbH dar, sofern dieser nicht von der Rohrfuchs GmbH schuldhaft verursacht wurde.
16.6 Soweit ein Mangel vorliegt, ist der Auftraggeber verpflichtet, der Rohrfuchs GmbH Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung zu geben, bevor er Ersatzvornahmen oder sonstige Maßnahmen durch Dritte veranlasst, es sei denn, dies ist dem Auftraggeber im Einzelfall unzumutbar oder es liegt Gefahr im Verzug vor.
16.7 Gesetzliche Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
§ 17 Haftung
17.1 Die Rohrfuchs GmbH haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung der Rohrfuchs GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
17.2 Die Rohrfuchs GmbH haftet unbeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Rohrfuchs GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
17.3 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Rohrfuchs GmbH auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
17.4 Im Übrigen ist die Haftung der Rohrfuchs GmbH bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
17.5 Die Rohrfuchs GmbH haftet nicht für Schäden, die auf Umständen beruhen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen oder bereits vor Beginn der Arbeiten vorhanden waren.
17.6 Dies gilt insbesondere für:
- alte oder beschädigte Rohr- und Kanalanlagen
- Materialermüdungen
- Korrosion
- vorhandene Risse oder Brüche
- Wurzeleinwuchs
- Rohrversätze
- unbekannte Leitungsverläufe
- nicht erkennbare Vorschäden
- fehlende oder unzureichende Wartung
- unsachgemäße Vorarbeiten Dritter
- Verwendung ungeeigneter Rohrreinigungsmittel
- bauliche Mängel
- unzureichende Zugänglichkeit
17.7 Bei der Verwendung von mechanischen Reinigungsgeräten, Spiralen, Fräsen, Hochdrucktechnik, Kameras oder vergleichbaren Werkzeugen kann es bei beschädigten, vorgeschädigten, verengten, versetzten oder ungeeigneten Leitungen zu einem Steckenbleiben, Verlust oder einer Beschädigung des Werkzeuges oder zu einer Offenbarung vorhandener Schäden kommen. Soweit dies nicht von der Rohrfuchs GmbH schuldhaft verursacht wurde, haftet die Rohrfuchs GmbH hierfür nicht.
17.8 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie sonstige zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.
§ 18 Kündigung, Abbruch und Undurchführbarkeit
18.1 Die Kündigung eines Vertragsverhältnisses richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit keine wirksame abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
18.2 Beendet der Auftraggeber einen Auftrag vor vollständiger Durchführung, ist die Rohrfuchs GmbH berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen, entstandenen Kosten sowie gesetzlich zulässige weitere Ansprüche abzurechnen.
18.3 Die Rohrfuchs GmbH ist berechtigt, die Durchführung eines Auftrags abzulehnen, zu unterbrechen oder zu beenden, wenn die Ausführung aus technischen, tatsächlichen, rechtlichen oder sicherheitsrelevanten Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist.
18.4 Dies gilt insbesondere, wenn:
- erforderliche Zugänge nicht geschaffen werden
- notwendige Informationen nicht bereitgestellt werden
- eine sichere Durchführung der Arbeiten nicht gewährleistet ist
- eine Gefährdung von Personen, Sachen oder Umwelt droht
- behördliche oder rechtliche Vorgaben entgegenstehen
- die Anlage technisch nicht geeignet ist
- der Auftraggeber erforderliche Mitwirkungshandlungen verweigert
18.5 Bereits erbrachte Leistungen, entstandene Kosten, Fahrtkosten, Wartezeiten und sonstige Aufwendungen bleiben in diesem Fall vergütungspflichtig, soweit die Ursache nicht von der Rohrfuchs GmbH zu vertreten ist.
§ 19 Verbraucher, Widerruf und sofortige Ausführung
19.1 Ist der Auftraggeber Verbraucher, bleiben zwingende gesetzliche Verbraucherrechte unberührt.
19.2 Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen kann Verbrauchern ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen, sofern kein gesetzlicher Ausschlussgrund vorliegt.
19.3 Fordert ein Verbraucher die Rohrfuchs GmbH ausdrücklich auf, ihn aufzusuchen, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen, besteht für diese ausdrücklich verlangten dringenden Leistungen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften kein Widerrufsrecht.
19.4 Dies gilt nicht für zusätzliche Leistungen, die der Verbraucher nicht ausdrücklich verlangt hat, und nicht für Waren oder Materialien, die für die Reparatur oder Instandhaltung nicht unbedingt erforderlich sind.
19.5 Soweit ein Widerrufsrecht besteht und der Verbraucher ausdrücklich verlangt, dass die Rohrfuchs GmbH vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, kann der Verbraucher im Falle eines späteren Widerrufs zur Zahlung eines angemessenen Betrags für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen verpflichtet sein, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
19.6 Die für Verbraucher erforderlichen Informationen zu Auftrag, Preis, Preisberechnung, Leistungsumfang, Widerruf und sofortiger Ausführung können auf dem Auftragsteil des Arbeitsscheins dokumentiert werden.
§ 20 Datenschutz
20.1 Die Rohrfuchs GmbH verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
20.2 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt insbesondere zur:
- Bearbeitung von Anfragen
- Angebotserstellung
- Durchführung von Aufträgen
- Terminabstimmung
- Dokumentation von Leistungen
- Rechnungsstellung
- Kommunikation mit dem Auftraggeber
- Durchsetzung oder Abwehr rechtlicher Ansprüche
20.3 Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der Rohrfuchs GmbH.
§ 21 Aufrechnung und Zurückbehaltung
21.1 Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder von der Rohrfuchs GmbH anerkannten Forderungen aufrechnen.
21.2 Gegenüber Verbrauchern gilt die vorstehende Regelung nur, soweit sie gesetzlich zulässig ist.
21.3 Zurückbehaltungsrechte kann der Auftraggeber nur geltend machen, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
21.4 Gesetzliche Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
§ 22 Verbraucherschlichtung
22.1 Die Rohrfuchs GmbH ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
22.2 Zwingende gesetzliche Informationspflichten bleiben unberührt.
§ 23 Gerichtsstand, anwendbares Recht und Schlussbestimmungen
23.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dessen Ausschluss gesetzlich zulässig ist.
23.2 Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz der Rohrfuchs GmbH.
23.3 Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
23.4 Änderungen und Ergänzungen des Vertragsverhältnisses bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist oder eine individuelle Vereinbarung getroffen wurde.
23.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
23.6 Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.